LADEPAPIERE
Auslieferung Import
- Grundsätzlich gegen Freistellungen
- Gegen Vorlage eines A18, als Basis für die Abrechnung des Lagergeldes
- Standardmäßig erfolgt die Auslieferung in gleichem Zustand, wie die Ware beim Auspacken vorgefunden wurde. Ohne Auftrag wird keine Instandsetzungsmaßnahme durchgeführt (Ausnahme Gefahrgut)
- Nicht palettisierte Ware wird beim Auspacken, sofern möglich, zum Zwecke des Umschlags auf EURO-Tauschpaletten gepackt. Der Palettentausch Zug um Zug ist möglich
- Paletten/Packstücke werden von unserem Personal mittels Gabelstapler auf die Lkw-Ladefläche abgesetzt.
- Für beschädigte Ware kann der Fahrer einen Zustandsbericht erhalten. Sofern gewünscht kann im Beisein des Fahrers der Inhalt überprüft (Inhaltsfeststellung) werden. Sowohl der Zustandsbericht als auch die Inhaltsfeststellung sind kostenpflichtige Sonderleistungen
- Für die Erledigung der Zollformalitäten vor der Auslieferung ist der Abnehmer verantwortlich. In der Regel wird die Verwahrung vor der Übernahme entlastet
- Die LKW werden in der Reihenfolge des Eintreffens abgefertigt. Die Abfertigung erfolgt ohne Frist-Zusage. Die Abfertigung ist zwischen 06.30 und 15.00 Uhr möglich, wobei LKW, die Komplett-Ladungen übernehmen wollen, bis 13.00 Uhr eintreffen und die erforderlichen Dokumente müssen vollständig vorliegen
Anlieferung Export
- Für die Anlieferung einer Sendung wird vorab ein A08 per Mail an P&B benötigt
- Der Lkw-Fahrer präsentiert einen A08 oder ein anderes Dokument aus dem sich die Buchungsnummer für die anzuliefernde Sendung entnehmen lässt
- Ohne Buchungsnummer kann keine Entladung erfolgen
- P&B erstellt einen Anlieferschein für jede Buchungsnummer. Nur hierauf erhält der Fahrer seine Anlieferquittung. Feststellungen, die der Schnittstellenkontrolle dienen, werden ebenfalls auf dem Anlieferschein notiert
- Die Entladung erfolgt per Gabelstapler in der Regel ohne Rampenbenutzung
- P&B sorgt für die Entladung/Abfertigung innerhalb angemessener Fristen. Garantierte Zeitfenster sind nicht vereinbart